Rechtswidrige Entkernung in der Kaigasse: Wir fordern deutlich höhere Strafen

Die rechtswidrige Entkernung eines Altstadthauses in der Kaigasse sorgt weiterhin für politische Diskussionen. Für SPÖ-Klubvorsitzenden und Vorsitzenden des Salzburger Altstadterhaltungsfonds, Vincent Pultar, ist klar: „Aus diesem Fall darf kein Präzedenzfall werden. Wer sich nicht an Bescheide hält, darf daraus keinen finanziellen Vorteil ziehen.“
Aktuelles Strafmaß laut Baupolizeigesetz
Derzeit liegt das maximale Strafmaß bei Verstößen gegen baurechtliche Bescheide bei 25.000 Euro (§25 Baupolizeigesetz). Diese Summe gilt unabhängig von der Größe des Projekts oder den tatsächlichen Projektkosten.
Für Pultar ist dieses Strafmaß nicht mehr zeitgemäß:
„25.000 Euro sind für große Investorengruppen im Verhältnis zu den möglichen Gewinnen oftmals einkalkulierbare Nebenkosten. Das hat keine abschreckende Wirkung.“
Forderung: 25 Prozent der Projektkosten als Strafrahmen
Die SPÖ fordert daher eine grundlegende Änderung des Altstadterhaltungsgesetzes. Konkret soll der Verweis auf das Baupolizeigesetz gestrichen und eine eigene Strafbestimmung eingeführt werden:
Das maximale Strafmaß soll künftig bis zu 25 Prozent der gesamten Projektkosten betragen.
„Bescheide sind einzuhalten. Bescheidwidriges Handeln ist kein Kavaliersdelikt“, betont Pultar.
Eine Strafe müsse in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stehen. „Wer ein großes Projekt umsetzt, muss auch eine entsprechend spürbare Konsequenz tragen, wenn gegen Auflagen verstoßen wird.“
Damit würde die Strafe ins Verhältnis zur Dimension des Bauvorhabens gesetzt. Kleinere Sanierungen würden anders bewertet als millionenschwere Projekte.
Verwaltungsstrafen stärken den Altstadterhaltungsfonds
Ein weiterer wichtiger Punkt: Verwaltungsstrafen fließen gemäß §24 Abs. 4 Altstadterhaltungsgesetz in den Altstadterhaltungsfonds.
„Die Mittel kommen somit jenen zugute, die sich an die Regeln halten und sich ernsthaft für den Erhalt unserer Altstadt einsetzen. Deshalb halte ich diese Forderung auch als Vorsitzender des Fonds für sachlich gerechtfertigt“, so Pultar.
Hintergrund: Entkernung in der Kaigasse
Beim betroffenen Objekt in der Kaigasse wurden Zwischendecken entfernt. Rechtlich gilt das Gebäude damit mittlerweile als Neubau. Der Abriss erfolgte bescheidwidrig – vom ursprünglichen Haus steht nur noch die Fassade.
Im Raum steht zudem der Verdacht, dass durch dieses Vorgehen der Mietzinsdeckel für Altbauten umgangen werden sollte. „Es scheint, als wäre die Verwaltungsstrafe bewusst in Kauf genommen worden, um höhere Mieten erzielen zu können. Dieses Vorgehen ist höchst problematisch und abzulehnen“, erklärt Pultar.
Prüfung durch Landtagsklub und Altstadterhaltungsfonds
Der SPÖ-Landtagsklub wird im März einen Prüfantrag einbringen, um rechtlich abzuklären, in welchem Rahmen das Strafmaß erhöht werden kann.
Parallel dazu prüft der Altstadterhaltungsfonds die zukünftige Förderwürdigkeit der betroffenen Liegenschaft. „Wer sich nicht an die Regeln hält, kann nicht im Nachhinein mit Unterstützung rechnen. Das wäre das falsche Signal“, stellt Pultar klar.
















